und
a) ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar (SPS) in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtungen
oder
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar (SPS) in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtungen
oder
c) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
oder
d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
und
die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass der Bewerber für den Beruf des Erziehers geeignet ist.
Bewerberínnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.